Glanz Momente

Alltagshelfer & Betreuung von Senioren und Kinder Im Ruhrgebiet

 Betreunende Momente

 Momente die ankommen

TELEFON:02323 / 2078993

Ik.Nr.   : 462502820

Stellen sie telefonisch oder online eine unverbindliche und kostenlose Anfrage

Willkommen bei der Seniorenbetreuung auch für Kinder und Jugendliche, wir erleichtern Ihr Leben zu Hause.

Wir betreuen Menschen mit und ohne Demenz, sowie auch Kinder und Jugendliche denn Betreuung ist Vertrauenssache. Als erfahrener Dienstleister bieten wir ihnen einen breit gefächerten Service. Unsere Kernkompetenzen als anerkanntes Unternehmen liegen in der Betreuung, unser Ziel ist es sie als angehörige zu unterstützen. 

ANFÖVO Staatlich nach § 45 a SGB XI anerkannte Alltagshilfe und Haushalshilfe

Wir rechnen hauptsächlich mit der Pflegeklasse ab.

Hilfe im Alltag und Einkäufe

Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Wäsche waschen, Flur putzen, Rasenmähen, Heckescheiden und auch organisatorische Aufgaben wie das Ausfüllen von Anträgen zählen zu unserem Aufgabenbereich...

 Aktivitäten und Freizeit

Darunter fallen Aktivitäten wie Lesen oder Vorlesen, Spiele spielen, Kochen, Backen, Spaziergänge oder einfach ein einfühlsames Gespräch, hierbei handelt es sich nur um einen kleinen Einblick in ein großes Spektrum.

Täglich  Hygiene

Wichtiger Aspekt des Körperlichen Wohlbefinden. Die Betreuungskraft hilft Ihrem Angehörigen, seine gewohnte pflege und Hygieneroutine weiter beim An -und Auskleiden, 


Häufig  gestellte  Fragen

Was sind die Vorteile bei der Seniorenbetreuung?

                         


Wie hilft eine stundenweise Seniorenbetreuung bei Demenz?

                         

 eine Stundenweise Seniorenbetreuung begleitet ihren angehörigen bei den täglichen Aufgaben und hilft ihm weiterhin am Alltagsleben teilzunehmen .                


Für wen eignet sich die stundenweise Seniorenbetreuung?

                         

Die private Seniorenbetreuung eignet sich, wenn 

           


Welche Ausbildung haben unsere Seniorenbetreuer?

                         

Offizielle Pflegekräfte müssen in Deutschland Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert haben.                    

Unsere Pflegekräfte sind Staatlich nach § 45 a SGB XI anerkannte Alltagshilfe und Haushalshilfe und müssen zudem ein Führungszeugniss vorlegen.